ab MY 2026
Fakten
Selbstbewusster Auftritt – elegant gestaltet.
Mit dem mehrteiligen Bodykit verwandelt HEICO SPORTIV den Volvo XC90 in eine kraftvoll-athletische Erscheinung – selbstbewusst im Ausdruck, stilvoll in der Umsetzung. Die markentypische Designsprache überzeugt durch klar definierte Linien, formstarke Konturen und perfekte Proportionen.
Die Frontpartie besteht aus einem mehrteiligen Spoiler sowie zwei darüber angeordneten Design-Lufteinlässen in edlem Piano Black – präzise eingebunden in die Serienkarosserie. Die dreiteilige Heckschürze bildet den kraftvollen Abschluss und integriert vier Endrohre in black chrome.
Alle Elemente sind formschlüssig in das Fahrzeugdesign integriert und bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten durch die Option sie wahlweise in Hochglanzschwarz oder Wagenfarbe zu lackieren.
Qualität
"Made in Germany"
Alle Bauteile wurden im CAD konstruiert für eine Genauigkeit auf OEM Niveau. Die Produktion im aufwendigen PU-RRIM Verfahren garantiert Bauteile in höchster Qualität für optimale Passform, sehr gute Lackierbarkeit und eine lange Lebensdauer.
Lieferumfang
7-teiliger Frontspoiler und Design Lufteinlässe (links/rechts), 3-teilige Heckschürze, vier ovale Edelstahl-Endrohre in black chrome mit HEICO SPORTIV Schriftzug, Befestigungssatz.
Zulassung
Inklusive TTG (Teiletypgenehmigung) und Konformitätsbeglaubigung (CH) zur problemlosen Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Montage
Plug & Ride: keine Bearbeitung von Serienteilen notwendig, perfekte Passgenauigkeit, inklusive detaillierter Montage- & Lackieranleitung.
Garantie
Bis zu 60 Monate / 150.000 km ab Erstzulassung. Im Umfang angelehnt an die Herstellergarantie.
Hinweise
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen bzw. Informationen:
- Die Originalen PDC Sensoren müssen farblich angepasst werden
- Nur kompatibel mit der Original Anhängerkupplung von Volvo (EU)
- Nicht in Verbindung mit Zubehör Dritter in dem Montagebereich
Kosten Montage & Eintragung
Kosten für Montage und ggf. Eintragung bei HEICO SPORTIV, D-64331 Weiterstadt:
Montagekosten (
20AW
): |
590,24 EUR
inkl. 19% MwSt.
|
Hinweis: 1h = 10AW |
Produktmaße & Gewicht
Größe und Gewicht inklusive der Transportverpackung:
Rechtliche Hinweise & Garantie
1. Länderspezifischer Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund länderspezifischer Richtlinien und Anforderungen an die Homologationen eines Zubehöres zu Abweichungen im Leistungsumfang und der Gültigkeit unserer rechtlichen Hinweise kommen kann.
Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage und die Anforderungen in Deutschland und der Schweiz.
2. Garantie & Garantieverlängerung
(Stand August 2024)
Produkte von HEICO SPORTIV stehen für: Designed in Germany. Engineered in Germany. Produced in Germany. Alle Produkte werden nach den höchsten Herstellerstandards entwickelt, produziert und nach strengem deutschem und Schweizer Zulassungsrecht homologiert. Sie sind geprüft und verfügen über Gutachten nach §19 StVZO bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Konformitätserklärung (CH).
Nicht bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind.
Dies, sowie die seriöse und vollumfängliche HEICO SPORTIV Garantie von 24 Monaten / 80.000 km unterstreichen unseren hohen Qualitätsanspruch.
Zusätzlich können Sie die HEICO SPORTIV Garantie um weitere 36 Monate und 70.000 km auf insgesamt 60 Monate / 150.000 km verlängern - ohne Aufpreis!
Dafür müssen Sie lediglich die Registrierung für die HEICO SPORTIV Garantieerweiterung ausfüllen und genießen ab sofort maximalen Schutz und Sicherheit.
Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:
- Bis zu 60 Monate / 150.000 km Garantie ab Erstzulassung auf alle Produkte - ohne Aufpreis!
- In Umfang und Abwicklung angelehnt an die Volvo Herstellergarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Abdeckung möglicher Folgeschäden durch HEICO SPORTIV e.motion® Leistungssteigerungen (länderspezifisch)
- Inkl. Mobilitätsgarantie (länderspezifisch)
- Inkl. Teilegutachten nach § 19 StVZO bzw. ABE und Konformitätsbeglaubigung (CH). Außer bei Produkten, die als nur für Export gekennzeichnet sind
- Technischer Online- und Telefonsupport Montag bis Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr (MEZ)
Registrieren Sie sich jetzt und sichern sich fünf Jahre / 150.000 km HEICO SPORTIV Garantie.
3. Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise zum nachträglichen Einbau von Zubehören.
Der nachträgliche Einbau von Zubehören kann eine Abnahme- und Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere rechtlich zwingend notwendig machen.
Durch den Einbau Abnahme- und eintragungspflichtiger Zubehöre erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn die Abnahme des Zubehöreinbaus nicht umgehend durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung nach § 19 StVZO durchgeführt und entsprechend § 22 StVZO bestätigt worden ist. Das Zubehör muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Da es unterschiedliche Zulassungsdokumente und rechtliche Anforderungen gibt, ist bei den Sachverhalten wie folgt zu verfahren:
Bei Zubehör mit eintragungsfreier ABE (z.B. Exterieur Teile):
Das Zubehör wird mit ABE geliefert und ist eintragungsfrei. Erfolgt der Anbau mit weiteren Produkten von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO § 19.3 oder § 19.2 in Verbindung mit § 21 erforderlich werden.
Bei Zubehör mit nicht eintragungsfreier ABE (z.B. Leichtmetallräder):
Dieses Zubehör wird mit einer ABE geliefert. Entsprechend der Vorgabe des KBA ist eine kostenpflichtige Änderungsabnahme erforderlich.
Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verb. mit § 21) ergeben.
Bei Zubehören mit Teilegutachten (z.B. Leistungssteigerung):
Das Zubehör wird mit einem Teilegutachten geliefert. Eine kostenpflichtige Änderungsabnahme nach StVZO 19.3 ist zwingend erforderlich, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Erfolgt der An-/Einbau mit weiteren Teilen von denen eine Wechselwirkung ausgehen kann, kann sich die Notwendigkeit einer kostenpflichtigen Einzelgenehmigung (StVZO § 19.2 in Verbindung mit § 21) ergeben.
Bei Abnahme- und eintragungspflichtigen Zubehören ohne mitgelieferte Zulassungsdokumente (z.B. Leistungssteigerungen für Export Märkte):
Auch ohne Teilegutachten ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere über eine kostenpflichtige Einzelabnahme bei einem anerkannten Prüfinstitut möglich. Da der genaue Ablauf und die Kosten für eine Einzelabnahme von Fall zu Fall unterschiedlich sind, sollten Sie sich direkt beim entsprechenden Prüfinstitut über die Details der Einzelabnahme in Ihrem Fall informieren.